Schweigen!
Die wichtigste Regel
Als Beschuldigter in einem Strafverfahren ohne anwaltliche Hilfe ist es das Wichtigste, Ruhe zu bewahren und zunächst zu schweigen.
Jeder Beschuldigte hat das Recht zu schweigen. Auch darf ihm dieses Schweigen nicht negativ ausgelegt werden. Ich empfehle dringend, nicht nur gegenüber den Ermittlungsbehörden zu schweigen, sondern auch gegenüber Mitbeschuldigten und/oder Freunden.
Fehler, die Sie jetzt machen, lassen sich später in der Regel nicht mehr korrigieren.
Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren
Sie haben in jedem Verfahrensstadium das Recht, jederzeit einen Anwalt zu konsultieren. Von diesem Recht sollten Sie so schnell wie möglich Gebrauch machen.
Neben einer ersten Beratung kann nur ein Anwalt für Sie Akteneinsicht beantragen. Erst durch Akteneinsicht können Sie den Umfang der Vorwürfe abschätzen.
Vorladung als Beschuldigter bei der Polizei
Wenn Sie als Beschuldigter eine „Vorladung zur polizeilichen Beschuldigtenvernehmung“ erhalten, müssen Sie folgendes beachten:
Keine Pflicht zu Erscheinen
Bei einer polizeilichen Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung sind Sie nicht verpflichtet, zu erscheinen. Etwas anderes gilt nur, wenn die Vorladung im Auftrag der Staatsanwaltschaft oder eines Gerichts erfolgt.
Schweigen
Auch hier gilt wieder das Gleiche. Machen Sie von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch und verweigern Sie Angaben zur Sache.
Bei einer solchen Befragung haben die vernehmenden Beamten einen Informationsvorsprung. Ohne vorher erfolgte Akteneinsicht kennen Sie den bisherigen Ermittlungsstand nicht. Die Befragung erfolgt also nicht neutral und auf Augenhöhe, sondern die Beamten haben Ihnen gegenüber in jedem Fall einen Wissensvorsprung.
Personalien
Sie sind lediglich verpflichtet, auf ausdrückliches Verlangen Ihre Personalien (Name, Geburtsdatum und Anschrift) anzugeben.
Vorladung durch Staatsanwaltschaft oder Ermittlungsrichter
Pflicht zu Erscheinen
Bei einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft (kann auch über die Polizei erfolgen) oder den Ermittlungsrichter sind Sie hingegen zum Erscheinen verpflichtet, Sie müssen diesen Termin also wahrnehmen. Anderenfalls droht ein Ordnungsgeld oder sogar die zwangsweise Vorführung.
Schweigen
Auch hier gilt wieder das Gleiche. Machen Sie von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch und machen Sie keine Angaben zur Sache. Lediglich zur Angabe Ihrer Personalien (Name, Geburtsdatum und Anschrift) sind Sie verpflichtet.
Ladung zum Gerichtstermin
Bei einer Ladung zum Gerichtstermin sind Sie ebenfalls zum Erscheinen verpflichtet. Sie müssen diesen Termin also wahrnehmen. Anderenfalls droht auch hier die zwangsweise Vorführung.
Sofort Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren
Wenn Sie bereits zum Gerichtstermin geladen sind, wird die Zeit knapp. Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie sofort einen Rechtsanwalt, der dann alle nötigen Schritte (z.B. Akteneinsicht) einleiten kann.
Gerne stehe ich Ihnen unter meiner Handynummer 01735843029 jederzeit zur Verfügung.
Hausdurchsuchung
Ruhe bewahren!
Bei einer polizeilichen Durchsuchung, sei es bei einer Hausdurchsuchung Ihres Wohnbereichs oder bei einer Durchsuchung Ihrer Geschäftsräume, sitzt der Schock meistens tief und die Nerven liegen blank. Sowohl für Beschuldigte als auch für Angehörige gelten dieselben wichtigen Regeln. Die erste Regel ist: Ruhe bewahren und freundlich bleiben.
Schweigen
Machen Sie von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch und machen Sie keine Angaben zur Sache. Fehler, die Sie jetzt begehen, können später nur schwer korrigiert werden. Lediglich zur Angabe Ihrer Personalien (Name, Geburtsdatum und Anschrift) sind Sie verpflichtet.
Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren
Sie haben jederzeit das Recht, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, auch während der Durchsuchung. Nutzen Sie Ihre Rechte. Auf meiner Handynummer 01735843029 können Sie mich 24-Stunden 7 Tage die Woche erreichen.
Als Fachanwalt für Strafrecht werde ich auf eine ordnungsgemäße Durchführung aller Ermittlungsmaßnahmen achten.
Verlangen Sie in jedem Fall die Herausgabe des Durchsuchungsbeschlusses. Auch hierauf haben Sie einen gesetzlichen Anspruch. Nach der Durchsuchung sollten Sie auf der Übergabe des Durchsuchungsprotokolls bestehen.
Es muss überprüft werden, ob der Durchsuchungsbeschluss aus juristischer Sicht rechtmäßig ergangen ist. Nur dann sind die Beweismittel in einem Gerichtsverfahren auch verwertbar.
Festnahme / Haftbefehl
Schweigen
Auch hier gilt, auch wenn es besonders schwer fällt: Machen Sie von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch und machen Sie keine Angaben zur Sache.
Auch wenn Ihnen das Gefühl vermittelt wird, nur mit einer Aussage bzw. mit einem Geständnis die Inhaftierung vermeiden zu können, wird das nur in den seltensten Fällen funktionieren.
Insbesondere im Falle einer Untersuchungshaft ist es wichtig, zunächst sämtliche Informationen, die dem Vorwurf zugrunde liegen, sorgfältig zu sichten, um später nicht mehr korrigierbare Fehler zu vermeiden.
Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren
Sie haben jederzeit das Recht, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Unter meiner Handynummer 01735843029 bin ich 24-Stunden 7 Tage die Woche zu erreichen. Speichern Sie meine Nummer am besten ein, so dass diese jederzeit griffbereit ist.
Vorführung
Werden Sie vorläufig festgenommen, müssen Sie spätestens am Tag nach der Festnahme dem Haftrichter vorgeführt werden.
Bei dieser Vorführung unterstütze ich Sie gerne und werde alles versuchen, die Inhaftierung zu vermeiden.
Untersuchungshaft
Schweigen
Auch hier gilt: Machen Sie von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch und machen Sie keine Angaben zur Sache.
Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren
Sie haben jederzeit das Recht, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Unter meiner Handynummer 01735843029 bin ich 24-Stunden, 7 Tage die Woche, zu erreichen. Speichern Sie meine Nummer am besten ein, so dass diese jederzeit griffbereit ist.
Auch Angehörige können den Anruf bei mir jederzeit für Sie übernehmen.
Gerne suche ich Sie in der Justizvollzugsanstalt auf, um das weitere Vorgehen zusammen mit Ihnen zu planen. Auch Angehörige können den Anruf bei mir jederzeit für Sie übernehmen.
Rechtsbehelfe während der Untersuchungshaft
Die wichtigsten Rechtsbehelfe, mit denen gegen die Untersuchungshaft angekämpft werden kann, sind folgende:
- Antrag auf mündliche Haftprüfung
- Haftbeschwerde
Mündliche Haftprüfung
Durch die mündliche Haftprüfung kann während einer Untersuchungshaft die Aufhebung des Haftbefehls oder die Außervollzugsetzung des Haftbefehls und damit die Beendigung der Untersuchungshaft erreicht werden.
Bei der mündlichen Haftprüfung entscheidet der Ermittlungsrichter nach nichtöffentlicher mündlicher Verhandlung. Der Vorteil einer mündlichen Verhandlung ist, dass sich der Ermittlungsrichter einen persönlichen Eindruck vom Beschuldigten verschaffen kann.
Haftbeschwerde
Bei der Haftbeschwerde handelt es sich um ein rein schriftliches Verfahren. Im Rahmen dieses Verfahrens wird gerichtlich geprüft, ob die Voraussetzungen für die Inhaftierung tatsächlich vorliegen, oder ob eine Entlassung aus der Untersuchungshaft erfolgen kann.
Gegen die Entscheidung des Gerichts kann dann noch die sog. weitere Beschwerde eingelegt werden.
Anklageschrift
Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren
Wenn Sie eine Anklageschrift erhalten, kontaktieren Sie einen Fachanwalt für Strafrecht/Strafverteidiger, um mit diesem das weitere Vorgehen zu besprechen. Unter meiner Handynummer 01735843029 stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Akteneinsicht
Ihr Anwalt muss zunächst Akteneinsicht beantragen. Akteneinsicht erhalten Sie nur über einen Anwalt. Als Beschuldigter haben Sie selbst keinen Anspruch, die Ermittlungsakte zu erhalten und in diese Einsicht zu nehmen.
Verteidigungsstrategie
Erst nach erhaltener Akteneinsicht und damit nach vollständiger Kenntnis der Vorwürfe kann eine Verteidigungsstrategie ausgearbeitet werden.
Pflichtverteidigung
Möglicherweise haben Sie einen Anspruch auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers. Auch dies kann ein erfahrener Anwalt für Sie einschätzen.
Gerne bin ich bereit, Ihnen auch hier zu helfen und stehe Ihnen auch als Pflichtverteidiger zur Verfügung.
Strafbefehl
Bei einem Strafbefehlsverfahren handelt es sich um ein vereinfachtes Verfahren zur Bewältigung leichter Kriminalität, bei dem ein schriftlicher Strafbefehl erlassen wird.
Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren
Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten, kontaktieren Sie einen Fachanwalt für Strafrecht/Strafverteidiger, um mit diesem das weitere Vorgehen zu besprechen.
Einspruch gegen den Strafbefehl
Gegen einen Strafbefehl können Sie oder Ihr Anwalt innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen.
Dieser Einspruch kann bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung jederzeit zurückgenommen werden, nach Beginn der mündlichen Verhandlung nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft.
Wurde gegen einen Strafbefehl kein Einspruch eingelegt, wird dieser rechtskräftig und steht dann einem Urteil gleich.
Hauptverfahren
Nach der Einlegung des Einspruchs kommt es zur mündlichen Hauptverhandlung.